Allgemeine Geschäftsbedingungen — Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.

Stand: 1. Oktober 2026

Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- und Prüfungsbedingungen

DGN-Akademie
für Live-Fortbildungen, Mediathek-/On-Demand-Inhalte sowie eigenständige Prüfungen und Lernerfolgskontrollen

Wichtig zur Vertragszuordnung: Diese Bedingungen werden von drei rechtlich selbstständigen Rechtsträgern gemeinsam verwendet. Vertragspartner für die konkrete Leistung ist ausschließlich der im jeweiligen Angebot und im Buchungs-/Bestellprozess ausdrücklich ausgewiesene Rechtsträger. Die gemeinsame Plattform, das zentrale Nutzerkonto oder konzern-/verbundinterne technische Leistungen begründen keinen einheitlichen Vertragspartner.

Anbieterübersicht

RechtsträgerLeistungsbereichKurzbezeichnung
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V., Budapester Straße 7/9, 10787 BerlinLive-Fortbildungen; zentrales Nutzerkonto; Teilnahmeverwaltung; CME-/Zertifikats- und MeldeprozessDGN e. V.
DGN Service GmbH, Budapester Straße 7/9, 10787 BerlinMediathek und On-Demand-InhalteDGN Service GmbH
DGN Assessment GmbH, Budapester Straße 7/9, 10787 BerlinEigenständige Prüfungen und LernerfolgskontrollenDGN Assessment GmbH

Teil A – Gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Nutzerkreis und Vertragszuordnung

  1. Diese Bedingungen gelten für die über die DGN-Akademie angebotenen Leistungen der oben genannten Rechtsträger. Sie bestehen aus gemeinsamen Bestimmungen sowie leistungs- und rechtsträgerspezifischen Modulen.
  2. Die Inhalte richten sich ihrem fachlichen Zuschnitt nach in erster Linie an medizinische und heilberufliche Fachkreise und können entsprechende Fachkenntnisse voraussetzen. Für Personen, die nicht über die für die jeweilige Thematik erforderliche fachliche Qualifikation verfügen, sind die Inhalte ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Bildungszwecken bestimmt. Sie sind insbesondere nicht dazu bestimmt, von medizinischen Laien als Grundlage für eigenständige Diagnosen, Therapieentscheidungen, Änderungen bestehender Behandlungen oder sonstige konkrete medizinische Maßnahmen verwendet zu werden.
  3. Die bereitgestellten Inhalte und Leistungen dienen ausschließlich der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung. Sie stellen keine individuelle medizinische Beratung, Diagnose, Therapieempfehlung oder sonstige Behandlungsempfehlung für konkrete Patientinnen oder Patienten dar.
  4. Vertragspartner für eine konkrete Leistung ist ausschließlich derjenige Rechtsträger, der im jeweiligen Angebot und unmittelbar vor Abgabe der Buchung oder Bestellung eindeutig als Vertragspartner ausgewiesen wird. Die gemeinsame technische Oberfläche, ein gemeinsames Nutzerkonto, einheitliche Markenauftritte oder interne Leistungsbeziehungen zwischen den Rechtsträgern ändern die Vertragszuordnung nicht.
  5. Für Leistungen des DGN e. V. gilt ergänzend Teil B, für Leistungen der DGN Service GmbH Teil C und für eigenständige Prüfungsleistungen der DGN Assessment GmbH Teil D. Bei Widersprüchen gehen die jeweils einschlägigen besonderen Bestimmungen des leistungsbezogenen Teils den gemeinsamen Bestimmungen vor.

§ 2 Zentrales Nutzerkonto und Zugang

  1. Für die Nutzung der Angebote ist grundsätzlich ein persönliches zentrales Nutzerkonto der DGN-Akademie erforderlich. Das zentrale Nutzerkonto und der Plattformzugang werden durch den DGN e. V. bereitgestellt.
  2. Für die Einrichtung und Nutzung des Nutzerkontos kann ein gesondertes Nutzungsverhältnis mit dem DGN e. V. entstehen. Dieses ist rechtlich von Verträgen über Mediatheksleistungen der DGN Service GmbH und eigenständige Prüfungsleistungen der DGN Assessment GmbH zu unterscheiden.
  3. Nutzer haben bei Registrierung und Nutzung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, Änderungen unverzüglich zu aktualisieren und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
  4. Soweit für einzelne Leistungen ausnahmsweise eine bestimmte Fachkreiszugehörigkeit, DGN-Mitgliedschaft, ein Teilnahme-, Abschluss-, Freigabe- oder sonstiger Status erforderlich ist, wird dies beim jeweiligen Angebot ausgewiesen. Der jeweils zuständige Rechtsträger kann hierfür geeignete Nachweise verlangen und die für die Leistung erforderlichen Statusinformationen nach Maßgabe der Datenschutzhinweise erhalten oder an den zuständigen Rechtsträger übermitteln.
  5. Bei konkreten Anhaltspunkten für unbefugte Nutzung, Sicherheitsgefährdungen oder erhebliche Verstöße gegen diese Bedingungen kann der jeweils zuständige Rechtsträger den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers angemessen ist.

§ 3 Vertragsschluss und Verbraucherinformationen

  1. Die Darstellung einer Leistung auf der Plattform stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
  2. Vor Abgabe einer verbindlichen Buchung oder Bestellung werden insbesondere der konkrete Vertragspartner, die wesentlichen Leistungsmerkmale, gegebenenfalls Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen, Preis, Zahlungsbedingungen, technische Anforderungen und besondere Stornierungs- oder Nutzungsbedingungen angezeigt.
  3. Mit Abschluss des als verbindlich gekennzeichneten Buchungs- oder Bestellvorgangs gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss des jeweils beschriebenen Vertrags ab. Bei zahlungspflichtigen Verbraucherverträgen wird die Bestellsituation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestaltet.
  4. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Vertragsbestätigung des zuständigen Rechtsträgers oder – soweit im jeweiligen Leistungsmodul vorgesehen – durch Freischaltung der gebuchten Leistung zustande.
  5. Gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert belehrt. Ein Widerruf kann über die mitgeteilten Kontaktwege oder die auf der Plattform bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden.

§ 4 Medizinisch-fachliche Einordnung

  1. Soweit die Inhalte fachlich angewendet werden, setzt dies die hierfür erforderliche medizinische oder heilberufliche Qualifikation voraus. Die Anwendung medizinischer Inhalte im Einzelfall liegt ausschließlich in der eigenverantwortlichen fachlichen Beurteilung der entsprechend qualifizierten Nutzerin oder des entsprechend qualifizierten Nutzers. Zu berücksichtigen sind insbesondere individuelle Patientenmerkmale, aktuelle Fachinformationen, Leitlinien, Zulassungsbedingungen, Kontraindikationen, Gebrauchsanweisungen, behördliche Hinweise sowie sonstige einschlägige fachliche und rechtliche Vorgaben.
  2. Prüfungs- oder Lernerfolgsergebnisse bestätigen nur das Erreichen der für das jeweilige Angebot festgelegten Kriterien. Sie ersetzen keine eigenverantwortliche medizinische Entscheidung und begründen keine Aussage über die Eignung einer konkreten Diagnostik oder Therapie für einen einzelnen Patienten.

Teil B – Besondere Bestimmungen für Live-Fortbildungen des DGN e. V.

§ 5 Vertragspartner und Leistungsgegenstand

  1. Vertragspartner für Live-Fortbildungen, Anmeldung, Teilnahmeverwaltung und den hiermit verbundenen CME-/Zertifikatsprozess ist ausschließlich der DGN e. V.
  2. Der DGN e. V. veranstaltet medizinisch-wissenschaftliche Fortbildungen als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltungen. Maßgeblich für Inhalt, Dauer, Termin, Veranstaltungsformat, Teilnahmevoraussetzungen und gegebenenfalls CME-Anerkennung ist die jeweilige Leistungsbeschreibung.
  3. Der DGN e. V. darf technische, organisatorische und fachliche Dienstleister einsetzen. Für die Erfüllung der gegenüber dem Teilnehmer vertraglich geschuldeten Leistung bleibt der DGN e. V. verantwortlich.

§ 6 Änderungen, Teilnahmevoraussetzungen und technische Durchführung

  1. Referierende, Zeitplan, technische Durchführungsform oder einzelne organisatorische Abläufe dürfen aus sachlichem Grund geändert werden, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter der Fortbildung nicht wesentlich verändert wird.
  2. Bei einer wesentlichen Änderung, insbesondere von Termin, Ort, Format, Dauer oder prägendem fachlichen Inhalt, informiert der DGN e. V. die Betroffenen unverzüglich und räumt bei Unzumutbarkeit die Möglichkeit ein, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet.
  3. Soweit Mindestanwesenheit, aktive Teilnahme oder eine Lernerfolgskontrolle Voraussetzung für Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder CME-Prozess sind, ergibt sich dies aus dem jeweiligen Angebot oder den dort bezeichneten Vorgaben.
  4. Bei Online- und Hybridveranstaltungen können insbesondere Anmeldung, Einwahl, Anwesenheitsdauer und die Erfüllung vorgegebener Teilnahmehandlungen technisch erfasst werden. Der Teilnehmer ist für ein geeignetes Endgerät, aktuelle Standardsoftware und eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
  5. Live-Fortbildungen werden grundsätzlich aufgezeichnet. Informationen zur Aufzeichnung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden den Teilnehmern vor der Teilnahme über die Datenschutzhinweise der DGN-Akademie zur Verfügung gestellt. Teilnehmerbeiträge, Wortmeldungen, Chatbeiträge und sonstige Interaktionen der Teilnehmer werden nicht Bestandteil der für eine spätere Bereitstellung vorgesehenen Aufzeichnung; soweit sie technisch zunächst mit aufgezeichnet werden, werden sie vor einer späteren Veröffentlichung oder Bereitstellung entfernt.

§ 7 Lernerfolgskontrolle im Live-Fall

  1. Ist für eine Live-Fortbildung des DGN e. V. eine Lernerfolgskontrolle vorgesehen oder optional hinzubuchbar, ist sie Bestandteil der vom DGN e. V. angebotenen Fortbildungsleistung. Vertragspartner des Teilnehmers für die Live-Fortbildung einschließlich dieser Lernerfolgskontrolle bleibt ausschließlich der DGN e. V. Ein eigenständiger Prüfungsvertrag mit der DGN Assessment GmbH entsteht in diesem Fall nicht.
  2. Der DGN e. V. kann die DGN Assessment GmbH mit der technischen Durchführung, Auswertung und Dokumentation einer solchen Lernerfolgskontrolle beauftragen. Die DGN Assessment GmbH wird insoweit als Dienstleisterin für den DGN e. V. tätig und erbringt gegenüber dem Teilnehmer keine eigenständige Prüfungsleistung. Die DGN Service GmbH kann technische Infrastruktur und organisatorische Unterstützungsleistungen bereitstellen.
  3. Für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle erhält die DGN Assessment GmbH nur die hierfür erforderlichen Daten und Statusinformationen. Die von ihr im Rahmen der Beauftragung ermittelten Ergebnisse werden dem DGN e. V. für den Fortbildungs-, Zertifikats- und gegebenenfalls CME-Meldeprozess zur Verfügung gestellt. Einzelheiten zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung, zu den verarbeiteten Daten und zu den Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der DGN-Akademie.

§ 8 CME-Punkte, Zertifikate und Meldungen

  1. Soweit eine Veranstaltung von einer zuständigen Ärztekammer anerkannt ist und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, führt der DGN e. V. den CME-, Zertifikats- und gegebenenfalls Meldeprozess nach Maßgabe der geltenden Vorgaben durch.
  2. Die endgültige Anerkennung und Gutschrift von Fortbildungspunkten obliegt der jeweils zuständigen Ärztekammer. Der DGN e. V. schuldet die ordnungsgemäße Durchführung seines Teilnahme-, Nachweis- und gegebenenfalls Meldeprozesses, nicht jedoch eine bestimmte Entscheidung oder Bearbeitungszeit der Ärztekammer.
  3. Ein bestandenes Prüfungsergebnis oder technisch erfasster Abschluss begründet allein keinen Anspruch auf CME-Punkte, wenn weitere Anerkennungs- oder Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

§ 9 Vergütung, Stornierung, Absage und technische Störungen

  1. Die Höhe einer Teilnahmegebühr einschließlich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, ergibt sich aus dem Veranstaltungsangebot. Zahlung und Rechnungsstellung erfolgen nach den im Buchungsprozess angezeigten Bedingungen.
  2. Der Teilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn nach den im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Stornierungsbedingungen stornieren. Die Stornierung ist über die im Angebot oder auf der Plattform angegebenen Kontaktwege, insbesondere über den Support, zu erklären. Maßgeblich für die Wahrung einer Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung beim DGN e. V.
    Soweit im jeweiligen Angebot keine besonderen Stornierungsbedingungen ausgewiesen sind, kann eine kostenpflichtige Veranstaltung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
    Nach Ablauf der jeweils geltenden kostenfreien Stornierungsfrist besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Eine Erstattung bereits gezahlter Teilnahmeentgelte erfolgt in diesem Fall nur, soweit dies nach den im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Stornierungsbedingungen vorgesehen ist oder sich ein entsprechender Anspruch aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
    Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  3. Der DGN e. V. kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder in angemessenem Umfang ändern. Bei endgültiger Absage werden gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Bei einer unzumutbaren Verschiebung oder wesentlichen Änderung kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  4. Bei einer vom DGN e. V. zu vertretenden technischen Störung, die die Teilnahme wesentlich beeinträchtigt, wird eine angemessene Abhilfe angeboten, etwa Wiederholung, Ersatztermin, nachträgliche Teilnahmeerfassung, Ersatzversuch bei einer Lernerfolgskontrolle, eine zumutbare gleichwertige On-Demand-Bereitstellung oder – soweit keine angemessene Ersatzleistung möglich ist – Erstattung.

Teil C – Besondere Bestimmungen für Mediathek und On-Demand-Inhalte der DGN Service GmbH

§ 10 Vertragspartnerin und Leistungsgegenstand

  1. Anbieterin und Vertragspartnerin für die Mediathek und die dort bereitgestellten On-Demand-Inhalte ist ausschließlich die DGN Service GmbH.
  2. Die DGN Service GmbH stellt medizinisch-wissenschaftliche Fortbildungsinhalte insbesondere als Video-on-Demand und gegebenenfalls in weiteren digitalen Formaten bereit. Die Mediathek ist grundsätzlich ein unbetreutes digitales Informationsangebot und umfasst keine individuelle Lernbegleitung, keine integrierte Prüfung und keine ärztliche Beratung.
  3. Umfang, technische Voraussetzungen und gegebenenfalls Dauer der Bereitstellung ergeben sich aus der jeweiligen Inhaltsbeschreibung. Soweit keine besondere Dauer angegeben ist, besteht vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften kein Anspruch auf eine dauerhaft unveränderte oder unbefristete Bereitstellung.

§ 11 Nutzungsrechte, Statusinformationen und optionale Prüfungen

  1. Inhalte dürfen ausschließlich persönlich und im Rahmen der vorgesehenen Plattformnutzung abgerufen werden. Ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber sind insbesondere Vervielfältigung, dauerhafte Speicherung oder Download außerhalb ausdrücklich bereitgestellter Funktionen, Weitergabe an Dritte, öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, kommerzielle Schulungs-, Werbe- oder Vertriebsnutzung sowie die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unzulässig.
  2. Die Plattform kann Beginn, Nutzungsdauer, Wiedergabefortschritt, Abschluss sowie weitere für die technische Nutzung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen erforderliche Statusinformationen erfassen. Hierzu kann insbesondere dokumentiert werden, in welchem Umfang ein Mediathek-/On-Demand-Inhalt genutzt wurde und ob eine für einen nachgelagerten Zertifikats-, Nachweis- oder CME-Prozess vorgegebene Teilnahmeschwelle erreicht wurde.
    Die Erfassung dieser Nutzungs- und Teilnahmestatus dient nicht der inhaltlichen Bewertung oder Überwachung des Lernerfolgs.
  3. Die Mediatheksnutzung beinhaltet keine Prüfung, Lernerfolgskontrolle oder sonstige inhaltliche Überwachung des Lernerfolgs. Die Mediathek-/On-Demand-Inhalte können unabhängig von einer Lernerfolgskontrolle vollständig genutzt werden.
    Möchte ein Nutzer für einen Mediathek-/On-Demand-Inhalt zusätzlich einen Zertifikats-, Nachweis- oder CME-Prozess in Anspruch nehmen, kann nach Maßgabe der hierfür geltenden regulatorischen Vorgaben insbesondere das Erreichen einer bestimmten Nutzungs- oder Teilnahmeschwelle Voraussetzung für die Freischaltung oder Durchführung einer gesonderten Lernerfolgskontrolle sein.
    Die DGN Service GmbH kann den hierfür erforderlichen Nutzungs-, Teilnahme-, Abschluss- oder Freigabestatus, insbesondere die Information über das Erreichen der jeweils maßgeblichen Teilnahmeschwelle, an die DGN Assessment GmbH übermitteln, soweit dies für die Durchführung der Lernerfolgskontrolle erforderlich und rechtlich zulässig ist.
    Die Lernerfolgskontrolle wird als eigenständige Leistung der DGN Assessment GmbH gesondert angeboten und gebucht. Vor Vertragsschluss wird die DGN Assessment GmbH eindeutig als Vertragspartnerin ausgewiesen.

§ 12 Verfügbarkeit, Änderungen, Kosten und Beendigung

  1. Die DGN Service GmbH bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Telekommunikationsstörungen oder Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs nicht garantiert werden.
  2. Bei erheblichen technischen Störungen, die von der DGN Service GmbH zu vertreten sind und die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, wird eine angemessene Abhilfemaßnahme getroffen. Soweit auf das jeweilige Mediatheksverhältnis die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte Anwendung finden, bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte hinsichtlich Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Abhilfe, Minderung und Vertragsbeendigung unberührt.
  3. Inhalte können aus triftigem Grund aktualisiert, ersetzt, vorübergehend gesperrt oder entfernt werden, insbesondere bei fachlicher Überholung, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Sicherheits- oder Warnhinweisen, Ablauf oder Änderung von Nutzungsrechten, rechtlichen Anforderungen oder technischen Erfordernissen. Soweit auf das jeweilige Mediatheksverhältnis die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte Anwendung finden, erfolgen Änderungen nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer; insbesondere bleiben die gesetzlichen Informations-, Abhilfe- und gegebenenfalls Beendigungsrechte unberührt.
  4. Die Mediatheksnutzung ist nach dem derzeit vorgesehenen Modell grundsätzlich kostenfrei. Werden kostenpflichtige Mediatheksleistungen angeboten, werden Anbieterin, Leistungsumfang, Preis, Zahlungsbedingungen, Laufzeit, technische Voraussetzungen und gegebenenfalls Widerrufsrechte vor Vertragsschluss transparent angezeigt.
  5. Der Nutzer kann die Nutzung der Mediathek jederzeit einstellen. Die Beendigung der Mediatheksnutzung und die Löschung des zentralen Nutzerkontos sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Teil D – Besondere Prüfungsbedingungen der DGN Assessment GmbH

§ 13 Vertragspartnerin, Prüfungsangebot und Zulassung

  1. Vertragspartnerin für eigenständige Prüfungen und Lernerfolgskontrollen ist ausschließlich die DGN Assessment GmbH, wenn die Prüfung oder Lernerfolgskontrolle ausdrücklich als deren eigene Leistung angeboten und gesondert gebucht wird. Dies gilt insbesondere für eigenständige Lernerfolgskontrollen, die ein Nutzer im Zusammenhang mit einem Mediathek-/On-Demand-Inhalt freiwillig in Anspruch nimmt, etwa um Voraussetzungen eines Zertifikats-, Nachweis- oder CME-Prozesses nach Maßgabe der einschlägigen regulatorischen Vorgaben zu erfüllen. Eine solche Lernerfolgskontrolle ist nicht Voraussetzung für die Nutzung des zugrunde liegenden Mediathek-/On-Demand-Inhalts. Diese eigenständigen Leistungen sind rechtlich von Lernerfolgskontrollen zu unterscheiden, die gemäß § 7 Bestandteil einer Live-Fortbildung des DGN e. V. sind.
  2. Vor Abgabe der Bestellung werden insbesondere Prüfungsgegenstand, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsdauer, gegebenenfalls Bestehensgrenze, Wiederholungsmöglichkeiten, Preis, technische Anforderungen und besondere Stornierungsbedingungen angezeigt.
  3. Der Prüfungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung der DGN Assessment GmbH oder durch Freischaltung der Prüfung zustande.
  4. Die Prüfung muss innerhalb des im Angebot genannten Zeitraums begonnen und durchgeführt werden. Ist kein Zeitraum genannt, endet die Zugangsberechtigung sechs Monate nach Freischaltung, soweit zwingende gesetzliche Rechte oder verbindliche regulatorische Vorgaben nicht entgegenstehen.
  5. Soweit dies nach den für den jeweiligen Zertifikats-, Nachweis- oder CME-Prozess geltenden regulatorischen Vorgaben erforderlich ist, kann Voraussetzung für die Buchbarkeit, Freischaltung oder Durchführung einer Lernerfolgskontrolle sein, dass bei einem vorausgehenden Mediathek-/On-Demand-Inhalt eine bestimmte Nutzungs- oder Teilnahmeschwelle erreicht wurde. Der hierfür erforderliche Status kann von der DGN Service GmbH an die DGN Assessment GmbH übermittelt werden. Die Feststellung dieses Status betrifft ausschließlich die Nutzung bzw. Teilnahme am zugrunde liegenden Mediathek-/On-Demand-Inhalt und beinhaltet keine Bewertung des Lernerfolgs.

§ 14 Durchführung, Täuschung, technische Störungen und Ergebnis

  1. Die Prüfung ist persönlich durch die angemeldete Person durchzuführen. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind insbesondere nicht zugelassene Hilfsmittel, Weitergabe oder Veröffentlichung von Prüfungsfragen, gemeinsame Bearbeitung oder Unterstützung durch Dritte, technische Manipulationsversuche und die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen nicht zulässig.
  2. Bei konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten für Täuschung oder Manipulation kann die DGN Assessment GmbH die Prüfung unterbrechen, abbrechen oder als nicht bestanden werten, sofern dies unter Berücksichtigung des Einzelfalls angemessen ist. Soweit möglich und zumutbar, wird vor einer endgültigen Wertung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
  3. Bei einer technischen Störung, die nicht vom Teilnehmer verursacht wurde und die ordnungsgemäße Durchführung wesentlich verhindert, wird eine angemessene Ersatzmöglichkeit angeboten, etwa Wiederaufnahme, Verlängerung, kostenfreier Ersatzversuch, Ersatztermin oder – falls keine angemessene Ersatzmöglichkeit besteht – Erstattung des gezahlten Prüfungsentgelts.
  4. Das Ergebnis wird nach den im Prüfungsangebot bezeichneten Kriterien und den einschlägigen regulatorischen Vorgaben festgestellt. Soweit eine automatisierte Bewertung erfolgt, richtet sie sich nach den festgelegten Bewertungskriterien und der ausgewiesenen Bestehensgrenze.
  5. Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ergebnisanzeige über den angegebenen Supportkanal eine Überprüfung des Prüfungsergebnisses beantragen. Soweit gesetzlich besondere Schutzmaßnahmen einschließlich einer tatsächlichen menschlichen Überprüfung erforderlich sind, werden diese gewährleistet. Gesetzliche Rechte sowie zwingende regulatorische oder prüfungsrechtliche Überprüfungsmöglichkeiten bleiben von der vorgenannten Frist unberührt.

§ 15 Wiederholung, Nichtantritt, Vergütung und Widerruf

  1. Ob und wie häufig eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden kann, ergibt sich aus dem Prüfungsangebot und gegebenenfalls aus regulatorischen Vorgaben. Entgelte für Wiederholungen werden vor der erneuten Buchung angezeigt.
  2. Wird eine freigeschaltete Prüfung nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums in Anspruch genommen, kann der Zugang verfallen, wenn dies im Prüfungsangebot eindeutig angegeben wurde und zwingende gesetzliche Rechte nicht entgegenstehen. Ein nicht angetretener Versuch gilt nicht automatisch als nicht bestanden, sofern keine transparente abweichende Regelung besteht.
  3. Für eigenständige Prüfungsleistungen kann ein Prüfungsentgelt erhoben werden. Höhe, Zahlungsbedingungen und Zahlungsempfänger werden vor Vertragsschluss angezeigt.
  4. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die gesetzlich erforderlichen Erklärungen eingeholt, soweit dies für den konkreten Vertrag erforderlich ist.

§ 16 Verhältnis zu Mediathek, Live-Fortbildung und CME-Prozess

  1. Die DGN Assessment GmbH ist gegenüber dem Teilnehmer als eigene Anbieterin und Vertragspartnerin ausschließlich für solche Prüfungen und Lernerfolgskontrollen verantwortlich, die als eigenständige Leistung von ihr gesondert angeboten und gebucht werden. Die DGN Service GmbH ist Anbieterin und Vertragspartnerin für die Mediatheksnutzung; die redaktionelle Auswahl der zugrunde liegenden Fortbildungsinhalte erfolgt durch den DGN e. V. Der DGN e. V. führt den nachgelagerten CME-, Zertifikats- und Meldeprozess in eigener Verantwortung durch.
  2. Bei einer eigenständigen Lernerfolgskontrolle im Zusammenhang mit einem Mediathek-/On-Demand-Inhalt kann die DGN Assessment GmbH den hierfür erforderlichen Nutzungs-, Teilnahme-, Abschluss- oder Freigabestatus von der DGN Service GmbH erhalten. Einzelne Prüfungsantworten werden grundsätzlich nicht an andere DGN-Rechtsträger übermittelt. Nach Abschluss wird an den DGN e. V. nur der für den Zertifikats-, Nachweis- oder CME-Meldeprozess erforderliche Ergebnisstatus übermittelt, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  3. Soweit eine Lernerfolgskontrolle Bestandteil einer Live-Fortbildung des DGN e. V. ist oder als optionale Komponente dieser Live-Fortbildung vom DGN e. V. angeboten wird, gelten ausschließlich die Bestimmungen des § 7. Ein eigenständiger Prüfungsvertrag mit der DGN Assessment GmbH entsteht in diesem Fall nicht. Die DGN Assessment GmbH wird insoweit ausschließlich als vom DGN e. V. beauftragte Dienstleisterin tätig.
  4. Ein bestandenes Prüfungsergebnis allein begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahl oder endgültige Gutschrift von CME-Punkten. Erforderlich ist, dass sämtliche weiteren Teilnahme-, Anerkennungs- und Meldevoraussetzungen erfüllt sind und die zuständige Ärztekammer die Punktegutschrift vornimmt.

Teil E – Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 17 Haftung

  1. Der jeweils vertragsführende Rechtsträger haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung dieses Rechtsträgers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der jeweils vertragsführende Rechtsträger unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unbeschränkt gehaftet wird. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 18 Datenschutz, Vertragsbeendigung und Datenaufbewahrung

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der DGN-Akademie. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verarbeitungsvorgang und dem hierfür zuständigen Rechtsträger. Dabei kann ein Rechtsträger bei einzelnen Leistungen eigenständig Verantwortlicher und bei anderen Verarbeitungsvorgängen als weisungsgebundener Dienstleister für einen anderen Rechtsträger tätig sein.
  2. Die Löschung des zentralen Nutzerkontos führt nicht zwingend zur unverzüglichen Löschung sämtlicher Vertrags-, Prüfungs-, Ergebnis-, Teilnahme-, Abrechnungs- oder CME-bezogener Daten. Solche Daten können weiter gespeichert werden, soweit und solange dies für gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten, CME-bezogene Dokumentationen oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  3. Die Beendigung oder Löschung des zentralen Nutzerkontos und die Beendigung einzelner Verträge mit der DGN Service GmbH oder der DGN Assessment GmbH sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

§ 19 Nutzungsrechte und Verhaltensregeln

  1. Fortbildungsinhalte, Präsentationen, Aufzeichnungen, Unterlagen, Prüfungsinhalte und sonstige Materialien dürfen ausschließlich persönlich und im Rahmen der vorgesehenen Nutzung verwendet werden.
  2. Ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber sind insbesondere unzulässige Mitschnitte, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen, Weitergaben, öffentliche Wiedergaben sowie die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nicht gestattet. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
  3. In Chat-, Frage-, Support- oder sonstige Freitextfelder dürfen keine personenbezogenen Patientendaten oder sonstigen personenbezogenen Daten Dritter eingegeben oder übermittelt werden, soweit dies nicht für eine ausdrücklich hierfür vorgesehene Funktion erforderlich und rechtlich zulässig ist. Fallbeispiele und Falldarstellungen sind so zu anonymisieren, dass betroffene Personen nicht identifiziert werden können.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Individuelle Vereinbarungen und die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots gehen diesen Bedingungen vor. Besondere Teilnahme-, Prüfungs-, Zulassungs-, Stornierungs-, Nutzungs- oder Durchführungshinweise gehen vor, soweit sie ausdrücklich als abweichende Regelung bezeichnet sind.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Verbraucherstreitbeilegung: Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V., die DGN Service GmbH und die DGN Assessment GmbH sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit für den jeweiligen Rechtsträger keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.